Haftungsklausel für eigene Programme:

Ich, der Autor der hier zum Download angebotenen Programme hafte nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen des Programms entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Autors, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Alle, von mir geschriebenen Programme dürfen nicht eingesetzt werden, wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit bestehen könnte. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben des Nutzers haftet der Autor uneingeschränkt. Ebenso haftet er für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten).
Copyright:

Sollte eine Copyright-Verletzung vorliegen, bitten wir um eine E-Mail, so werden wir das Material sofort entfernen. Das Copyright liegt bei den jeweiligen Rechteinhabern. Alle Informationen dienen zur persönlichen Information - eine kommerzielle Nutzung der redaktionellen Beschreibungen sowie der Strukturierung ist untersagt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von Frank Ebeling, PC-Systeme erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht wirksam, wenn ihnen nicht in jedem Falle ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsabschluß

(1) Die auf diesen Prospekten sowie in Anzeigen, Website usw. enthaltenen Angaben sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeiteten Angebote hält sich Frank Ebeling, PC-Systeme 10 Kalendertage gebunden.
(2) Der Käufer ist vier Wochen an seine Bestellung gebunden. Bestellungen bedürfen zum Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrages der schriftlichen Bestätigung durch Frank Ebeling, PC-Systeme, die durch die Zusendung einer Rechnung ersetzt werden kann. Lehnt Frank Ebeling nicht binnen vier Wochen nach Bestellungseingang die Annahme der Bestellung ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

§ 3 Preise, Preisänderungen

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung, soweit in der Betsellung nichts anderes geregelt ist.

§ 4 Lieferzeiten

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Eine Lieferverpflichtung von Frank Ebeling, PC-Systeme besteht in jedem Fall erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer.
(3) Bei Vorliegen von durch Frank Ebeling, PC-Systeme zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 5 Versand und Gefahrübergang; Liefermenge

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung von der, den Transport ausführenden Person an den Käufer übergeben ist oder zwecks Übergabe über Dritte ausgehändigt wurde.
(2) Offensichtliche Mengendifferenzen müssen Frank Ebeling, PC-Systeme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Mengendifferenzen, die nicht offensichtlich sind, muß der Käufer unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach deren Feststellung Frank Ebeling, PC-Systeme mitteilen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Frank Ebeling, PC-Systeme nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Offensichtliche Mängel müssen Frank Ebeling, PC-Systeme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die nicht offensichtlich sind, muß der Käufer unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach deren Feststellung Frank Ebeling, PC-Systeme mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, an die Firma Frank Ebeling, PC-Systeme zurückzusenden.
(3) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Der Käufer ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche gegen Frank Ebeling, PC-Systeme an Dritte abzutreten.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Lieferungsverzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Frank Ebeling, PC-Systeme als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Frank Ebeling, PC-Systeme aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich Frank Ebeling, PC-Systeme das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Frank Ebeling, PC-Systeme hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit Frank Ebeling, PC-Systeme seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, von Frank Ebeling, PC-Systeme die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Frank Ebeling, PC-Systeme berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

§ 9 Zahlung

(1) Rechnungen von Frank Ebeling, PC-Systeme sind zahlbar ab Rechnungsdatum sofort und ohne Abzug.
(2) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Frank Ebeling, PC-Systeme ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
(3) Frank Ebeling, PC-Systeme ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Frank Ebeling, PC-Systeme berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 10 Schlußbestimmungen

(1) Auf den Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Frank Ebeling, PC-Systeme finden ausschließlich die Vorschriften des deutschen Rechts unter Ausschluß vereinheitlichten Rechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Frank Ebeling, PC-Systeme ist, soweit rechtlich zulässig, das Amtsgericht Neuss.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Der Käufer und Frank Ebeling, PC-Systeme verpflichten sich, die entsprechenden Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.

Neuss, 27.April 2005


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